Kompetenzen - Beratung von Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften

Das Steuerrecht greift auch tief in die Belange von Privatleuten, Haus- und Grundbesitzern sowie Eigentümergemeinschaften ein. Nicht selten sind vom Finanzamt ergangene Bescheide angreifbar. Wir überwachen auch laufende Rechtsverfahren gegen Steuergesetze und wahren Ihre Interessen, indem wir automatisch vorsorglichen Einspruch einlegen.
Nehmen Sie professionelle Beratung in Anspruch, um Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen. Wir beraten Sie bei finanziellen Entscheidungen, Vermögensübertragungen und erstellen Ihre Steuererklärungen.

Einkommensteuererklärungen
Vermietung und Verpachtung
Photovoltaikanlagen
Feststellungserklärungen
Erbschaft und Schenkung
Beratung bei Immobilienkauf
Steuerliche Beratung zur Gestaltung von Eigentumsverhältnissen
Beratung zur Steueroptimierung
Einspruchsführung, Verhandlung und Schriftwechsel mit dem Finanzamt
Vermögensvorsorge
Anträge auf Lohnsteuerermäßigung


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Kanzlei Klaus Bartholomäi  |  Steuerberater  |  55116 Mainz  |  Tel. 0 61 31 - 28 63 70