Kompetenzen
- Beratung von Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften
Das Steuerrecht greift
auch tief in die Belange von Privatleuten, Haus- und Grundbesitzern sowie
Eigentümergemeinschaften ein. Nicht selten sind vom Finanzamt ergangene
Bescheide angreifbar. Wir überwachen auch laufende Rechtsverfahren gegen
Steuergesetze und wahren Ihre Interessen, indem wir automatisch vorsorglichen
Einspruch einlegen.
Nehmen Sie professionelle Beratung in Anspruch, um Ihre Möglichkeiten
auszuschöpfen. Wir beraten Sie bei finanziellen Entscheidungen, Vermögensübertragungen
und erstellen Ihre Steuererklärungen.
Einkommensteuererklärungen
Vermietung und Verpachtung
Photovoltaikanlagen
Feststellungserklärungen
Erbschaft und Schenkung
Beratung bei Immobilienkauf
Steuerliche Beratung zur Gestaltung von Eigentumsverhältnissen
Beratung zur Steueroptimierung
Einspruchsführung, Verhandlung und Schriftwechsel mit dem Finanzamt
Vermögensvorsorge
Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
Kanzlei Klaus Bartholomäi | Steuerberater | 55116 Mainz | Tel. 0 61 31 - 28 63 70